Der Vereinssport muss ruhen

Die Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 besagt, dass mitunter der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis vorerst den 30. November 2020 unzulässig ist.

In dieser Zeit muss somit auch unser komplettes Sport- und Schwimmangebot ruhen.

Wir hoffen in diesen schwierigen Zeiten auf euer Verständnis und euer Vertrauen und bitten euch uns weiter zu unterstützen.

Sobald es bei uns uns wieder losgehen kann, werden wir euch über die entsprechenden Kanäle informieren.

Weitere Fragen und Antworten bekommen ihr ebenfalls über die Telefonnummer 02381/446370.