Maßnahmenregelungen

Update: keine COVID19 Maßnahmen mehr zu beachten

Update 04.03.2022
Für den Indoor- und Outdoor Sport gelten ab dem 04.03.22 die 3G-Regelungen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Update 13.01.2022
Die neuen Beschlüsse des Landes NRW gelten ab dem Do. 13.01.2022
Indoor Sport: 2G+ Regelung, eine Booster-Impfung ersetzt jedoch die Testpflicht
Outdoor Sport: 2G Regelung
Alle teilnehmende Sportler/Innen benötigen somit in der Schwimm- und Sporthalle zur 2fach Impfung einen negativen Test (24 Std. alt), außer man hat eine Booster-Impfung erhalten. . Schüler bis 18 Jahre gelten als immunisiert und getestet. Schüler ab 18 Jahre als getestet (mit eine Schülerausweis), jedoch nicht als immunisiert. Bei begleitenden Eltern (z.B. Eltern-Kind) zählt die 2G Regelung.

Update 28.12.2021 – Aufgrund der neuen Beschlüsse des Landes NRW gelten ab dem 28.12.21 diese Regelungen
Indoor Sport: 2G+ Regelung
Outdoor Sport: 2G Regelung
Alle teilnehmende Sportler/Innen benötigen somit in der Halle zur 2 oder 3fach Impfung einen negativen Test, der nicht älter als 24 Std. sein darf. Schüler unter 16 Jahre sind ab Öffnung der Schulen davon ausgenommen.

Update 01.12.2021 – In unseren Sportstunden in der Halle gilt für alle Teilnehmenden die 2G Regel. Ausgenommen sind Schüler unter 18 Jahre. Auch für Eltern/ Zuschauer in den Hallen gilt die 2 G Regelung.

Update 20.08.2021 – Für den Outdoorsport sind alle Maßnahmen zurückgefahren worden. Es gibt keine Personenbegrenzung für kontaktfreien Sport und für Kontaktsport.
Für den Hallensport gilt die 3G Regelung. Dies zählt auch für die Schwimmkurse. Schulkinder und Jugendliche gelten aufgrund der Schultests als getestete Personen. Eine Kontaktverfolgung mittels LUCA App ist nicht mehr notwendig.

Update 03.07.2021 – Der Sportbetrieb kann unter freiem Himmel ohne weitere Begrenzungen stattfinden. Teilnehmer müssen sich jedoch über die Luca App auf dem Sportplatz anmelden.

Update 07.06.2021 – Bei dauerhaften Inzidenzwerten von <35 kann der Sportbetrieb annähernd wieder normal stattfinden. Jedoch wird unser Sport weitestgehend im Freien angeboten werden. Auch Schwimmangebote können unter bestimmten Auflagen wieder aufgenommen werden. Bitte informiert euch unter Info@tvg1877hamm.de oder im Einzelfall bei eurem Übungsleiter, zu welchen Zeiten der Sport stattfindet. Alles Weitere HIER.

Update 28.05.2021 – Die sinkende Inzidenz (Dauerhaft <100) lässt Lockerungen in allen Bereichen, also auch für den Sportbetrieb zu. So wird es ab dem 28.05 möglich sein, Sport unter freiem Himmel anbieten zu können. Dies gilt für den Kinder- also auch für den Erwachsenensport (kontaktlos) mit einer Teilnehmerzahl von maximal 20 TN + 2 ÜL. Hallensport und normale Schwimmstunden sind weiterhin nicht möglich. Weitere Informationen zu allen Sportangeboten und erhaltet ihr HIER.

Update 30.04.2021 – Aufgrund der Verlängerung des Lockdown bleiben alle Sportstunden und Aktivitäten weiterhin bis mindestens zum 10.05 ausgesetzt.

Update 12.03.2021 – Teilweise Lockerungen für den Sportbetrieb. Durch weitere Beschlüsse der Bundesregierung ist ein kontaktloser Sport (max. 20 Kinder bis einschl. 14 Jahre) erlaubt. In welchem Umfang dies durchzuführen ist, wird individuell entschieden. Informationen gibt es bei eurem Übungsleiter. Weitere Informationen zu den Lockerungen gibt es hier.

Update 05.03.21 – Der allgemeine Lockdown wurde vorerst bis zum 28.03 verlängert. Mit einem Stufenöffnungsplan sollen nach und nach Lockerungen in allen Bereichen stattfinden.. Was dies für unseren Sport bedeutet, ist noch nicht geklärt. Wir halten euch hier auf dem Laufenden. Der digitale Sport findet, soweit er angeboten wird, bis zu den Osterferien statt.

Update: 01.02.21 – Weiterhin dürfen wir bis mindestens 07.03.2021 keine regulären Trainingseinheiten in der Sporthalle anbieten. Wer trotzdem Sport machen möchte, informiert sich doch gerne bei Übungsleiter. Wir bieten auch Online Sporteinheiten an.

Update: 08.01.21 – Die CoronaSchVO vom 07.01.21 besagt, dass weiterhin Freizeit- und Amateursport bis vorerst zum 31. Januar 2021 unzulässig ist. Alternative Vereinsangebote über Online Plattformen erhaltet ihr auf unserer Webseite oder separat über andere soziale Kanäle. Bis dahin wünschen wir allen einen guten Start ins neue Jahr bei bester Gesundheit.

Update: 01.12..20 – Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist weiterhin untersagt und wird bis voraussichtlich nach dem 10.01.2021 wieder möglich sein. Wir halten euch auf dem Laufenden.